Behandlungsablauf & Kosten

Behandlungsablauf und Kosten in der Praxis für TCM, Akupunktur und Dorn-Therapie von Sabine Oeltjen in Stuttgart

Behandlungsablauf bei Anmeldung zur Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM):

Damit Sie sich vorstellen können, was Sie bei einem Termin bei mir erwartet, skizziere ich kurz den üblichen Behandlungsablauf:

Ich plane für Sie einen Zeitraum von ungefähr ein bis anderthalb Stunden für die erste Behandlung ein. Sie können gern vorhandene Befunde, Medikamente und ggf. auch alte TCM-Rezepturen mitbringen. Zunächst besprechen wir Ihr Anliegen. Ich führe die sogenannte Anamnese durch (längeres Gespräch/Befragung nach den Regeln der Traditionellen Chinesischen Medizin). Zunächst stelle ich Fragen rund um ihr „Symptom“ bzw. Ihre Krankheit. Danach folgen weitere Fragen z. B. nach Schlaf, Verdauung, Ernährung, Schmerzen etc.

Nach der Puls-, Bauch- und Zungendiagnose besprechen wir, welches Verfahren der TCM für Sie bzw. Ihr Kind geeignet ist. Dann beginne mit der ersten Behandlung. Dieses kann eine Akupunkturbehandlung sein oder (und) eine Behandlung mit Chinesischen Kräutern. Ebenso kann auch die Tuina-Massage oder ein anderes Heilverfahren infrage kommen.

Behandlungsablauf bei Anmeldung zur Dorn-Methode/Breuß-Massage:

Ich plane circa eine Stunde Zeit für Sie ein bei Anmeldung zur Dorn-Methode. Sollten Sie explizit eine Breuß-Massage wünschen, benötige ich ungefähr weitere 15 Minuten.

Kostenübernahme der Behandlungen

Haben Sie eine private Vollversicherung oder eine private Zusatzversicherung, dann können ohne Umwege direkt in meine Praxis kommen. Sie benötigen keine Überweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Am Monatsanfang schreibe ich die Rechnungen für den jeweils vorhergehenden Monat. Dabei werden die Gebührenziffern für Heilpraktiker zugrunde gelegt, diese aber z. T. mit höheren Sätzen berechnet. In der Regel erstatten die Versicherungen den größten Teil oder sogar die kompletten Kosten der Rechnung.

Sollten Differenzen zwischen dem Rechnungsbetrag und der Kostenerstattung durch die Krankenkasse auftreten, so müssten Sie diesen Betrag zahlen.

Als gesetzlich Versicherte/r haben die Möglichkeit, für sich und ihre Kinder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Diese Zusatzversicherungen übernehmen die Honorare von Heilpraktikern bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr und bis zu einem festgelegten Prozentanteil der Behandlungskosten (oft 80 Prozent). Ansonsten sind Sie Selbstzahler und können ggf. die die Kosten beim Finanzamt als Sonderausgaben geltend machen. Berechnungsgrundlage dafür ist Ihr Einkommen. Übersteigen die „außergewöhnlichen Belastungen“ die „zumutbare Belastung“, so können sie z. T. bei der Berechnung der Einkommenssteuer berücksichtigt werden.

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